Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Seminarinstitut: RTT-Union of Thompson-Technique

Inhaber: Manfred und Christine Reichart

 

1 Anmeldungen und Zahlungsbedingungen

  1. Anmeldungen werden grundsätzlich nur schriftlich (Anmeldeformular per Email oder Post) mit anschließender Überweisung i.H. der kompletten Kursgebühr entgegen genommen. Hierfür bitten wir Sie, auf dem Anmeldeformular und der Überweisung den Kurstitel sowie den Kurstermin und Veranstaltungsort zu vermerken.
  2. Nach Zahlungseingang auf unserem Konto sowie Erhalt der unter a) genannten Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit Zusendung dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
  3. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge der Zahlungseingänge berücksichtigt.
  4. Erhält der Anmeldende innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Bestätigung, so ist dieser angehalten, sich beim Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique darüber zu vergewissern, ob die Anmeldung sowie der Zahlungseingang beim Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique eingegangen sind.
  5. Sollte der Kurs bei Eingang der Anmeldung bereits ausgebucht sein, bieten wir den Anmeldenden die Teilnahme an einem anderen Kurs an bzw. führen ggf. eine Warteliste. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Bestätigung der Anmeldung Seitens des Anmeldenden zu einem Alternativkurs zustande.
  6. Geforderte Doktor/Arzt oder Heilpraktikertitel sind mit der Anmeldung in Form einer Kopie der Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.Wir weisen darauf hin, dass die Ausübung der Lehrinhalte des Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique im Sinne des Gesetzes nur dem Doktor/Arzt oder Heilpraktiker erlaubt ist.

 

2 Veranstaltungen

  1. Die Lehrgangsgebühr ist für den gesamten Lehrgang bzw. Kurs im Voraus fällig und zahlbar.
  2. Eine Nichtteilnahme an der Unterrichtseinheit, befreit nicht von der Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich die Termine einzuhalten.
  4. Falls ein Seminar wegen Krankheit (Vorlage eines Ärztlichen Attest ) oder aus anderen triftigen Grund nicht besucht werden kann, kann dieses in dem nächst folgenden Seminar RTT-Union of Thompson-Technique nachgeholt werden. Anderenfalls ist die weitere Teilnahme nicht möglich. Dies befreit jedoch nicht von der Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr.

 

3 Abmeldungen

  1. Sind grundsätzlich nur schriftlich gültig.
  2. Bei Abmeldung vor Zustandekommen des Vertrages fallen keine Kosten an.
  3. Bei Abmeldung nach Eintragung in die Teilnehmerliste sowie Bestätigung des Zahlungseinganges = Zustandekommen des Vertrages. Rücktritt der Anmeldung nur innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Anmeldung möglich! Wird die Kursgebühr unter Einbehaltung von € 50,00 Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.

 

4 Stornierungsfristen und höhere Gewalt

  1. Sollte von Seiten des Seminarinstitut eine kurzfristige Absage, insbesondere wegen Ausfall des Referenten, ungenügender Teilnehmerzahl oder sonstiger unvorhersehbaren Gründen erfolgen müssen, werden wir uns bemühen alle Teilnehmer rechtzeitig zu informieren.
  2. In diesen Fällen wird selbstverständlich die Teilnehmergebühr voll zurückerstattet, falls der Teilnehmer nicht von der Teilnahme an einem anderen Kurs Gebrauch machen möchte.
  3. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  4. Das Seminarinstitut muss sich vorbehalten, gegebenenfalls Änderungen im vorgesehenen Zeitplan/Ablaufplan vorzunehmen.
  5. Dieses kann auch insbesondere den Wechsel von Lehrgangs-/Kursleitung und die Verlegung von Unterrichtsstunden betreffen. Wir sind jedoch bemüht, solchen Situationen im Vorfeld entgegenzuwirken.
  6. Auch im Interesse unserer Teilnehmer werden wir immer versuchen, einen in jeder Weise gleichwertigen Ersatz zu besorgen.

 

5 Nebenabsprachen

  1. Bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.

 

6 Haftung

  1. Die Haftung für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis und sonstigen Rechtsverhältnissen ergebenden Haftungsansprüche wird (Personen- und Sachschäden, die einem Teilnehmer vor, während und/ oder nach der Veranstaltung entsteht) soweit sie die Haftung des Seminarinstitutes und den jeweiligen Veranstaltungsort betreffen, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  2. Bei Anwendungen, Demonstrationen oder Übungen, die ein Teilnehmer an Patienten oder anderen Teilnehmern vornimmt, handelt jeder Betroffene auf eigene Gefahr.
  3. Fügt ein Teilnehmer einem Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleibt die des Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique Haftung unberührt.
  4. Wir weisen darauf hin, dass die Kurs- und Lehrinhalte Empfehlungen darstellen.Die Wahl der jeweiligen Behandlung/Therapie/Medikamente ist in jedem Fall eine Entscheidung, die die Teilnehmer / Behandler der entsprechenden Situation selbst zu treffen haben. Aus den etwaigen Folgen können keine Ansprüche gegenüber dem Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique oder dem Dozenten geltend gemacht werden.
  5. Das Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Lehrinhalte.

 

7 Pflichten des Teilnehmers

  1. Die Teilnehmer sind im eigenen Interesse gehalten, an den gebuchten Veranstaltungen regelmäßig, pünktlich und konzentriert teilzunehmen und in eigenverantwortlicher Weise mitzuarbeiten, die in der Erwachsenenbildung grundsätzlich vorausgesetzt werden kann. Insbesondere sind Störungen des Unterrichts jeder Art zu unterlassen.
  2. Die Räumlichkeiten des jeweiligen Veranstaltungsortes und die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sind pfleglich zu behandeln. c) Das Rauchen, Essen und Trinken in den Kursräumen ist generell nicht gestattet.
  3. Die Kursveranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Auflagen verstoßen, von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen sowie ein kompletter Ausschluss von jeglichen weiteren Kursangeboten des Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique.
  4. Der ggf. entstandene Schaden ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

 

8 Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur zur Erbringung einer durch Sie beauftragten Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung. Näheres zum Datenschutz finden Sie auf manfredreichartheilpraktiker.de .

 

9 Urheberschutz

Die Unterrichtsmaterialien insbesondere Skripte/Handouts werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren, persönlichen Nutzung überlassen.

Die Unterrichstmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind dem Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique bzw. der Verfasser unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendungen zu Unterrichtszwecken außerhalb des Seminarinstitut RTT-Union of Thompson-Technique.

Ton- und Bildaufnahmen sind während der Veranstaltung nicht gestattet.

 

 

*Anmerkung: Um den Lesefluss nicht zu stören, wird der Einfachheit halber bei der Bezeichnung von Personen und Personengruppen stets die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist dabei die weibliche Form gleichrangig mit einbezogen.